Pharmakovigilanz
Auch nach der Zulassung wird die Sicherheit eines Arzneimittels weiterhin dauerhaft überprüft. Nur so kann beispielsweise festgestellt werden, ob Nebenwirkungen auftreten, die so selten sind, dass sie bei den klinischen Prüfungen noch nicht erkannt wurden. Dies wird Pharmakovigilanz genannt.
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Pharmazentralnummer (PZN)
Die Pharmazentralnummer ist ein in ganz Deutschland einheitlicher Nummerncode für Arznei- und Hilfsmittel. So wird jedes Arzneimittel bzgl. Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstärke und Packungsgröße einheitlich gekennzeichnet. Die PZN dient vor allem der Abrechnung der Arzneimittel zwischen Apotheke und Krankenkasse.
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Pharmazeutische Bedenken
Hat der Apotheker pharmazeutische Bedenken bei der Abgabe eines Arzneimittels, kann er dem Patienten ungeachtet des Rabattvertrages ein anderes Arzneimittel mit demselben Wirkstoff und derselben Dosierung aushändigen (siehe Rabattvertrag).
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Pharmazeutischer Unternehmer
Der pharmazeutische Unternehmer ist Inhaber einer Zulassung eines Arzneimittels oder bringt sie unter seinem Namen in den Verkehr. Er wird auf der Verpackung genannt und ist für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeitverantwortlich.
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